Fachbereich: -Rechts- und Versicherungswesen-
-Versicherungen-
-Rechtswesen-
Geschäftsstelle Landesverband
Tel:036434920401
E-mail:
info@lvthi.de
Die Anmeldung eines Schadens u. Anträge können direkt bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes vorgenommen werden.
Versicherunsschutz für Imker
Die Imkerei ist eine Profession, die auf besondere Weise ökonomische mit ökologischen Interessen verbindet und daher einen hohen Stellenwert genießt.
Wir freuen uns daher, Ihnen mit den Imkerversicherungen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bei dem Sie als Imker an der Stärke einer Gemeinschaft durch den Deutschen Imkerbund und die Landesverbände partizipieren.
Die Beitragshöhe für diese Versicherungen beträgt zur Zeit:
pro Mitglied - 16,60 €/Jahr
pro Mitglied ohne Bienenvolk - 6,00 €/Jahr
Mitglieder bis 18 Jahre und Ehrenmitglieder,
sind vom Versicherungsbeitrag freigestellt
Stand: 01.01.2020
Bei diesen Versicherungen, muss man mit
Gaede & Glauert selbst in Verbindung treten
Imker-Zusatzversicherung | ||
Versicherungsumme | Beitrag | |
---|---|---|
Sufe I | 5.000,00 € | 20,00 € |
Sufe II | 10.000,00 € | 30,00 € |
Stufe III | 20.000,00 € | 40,00 € |
Folgende wichtige Versicherungsregeln und Fristen sollten im Schadensfall beachtet werden:
- Fristen beginnen mit der ersten Schadensfeststellung bzw. Schadensvermutung
- bis zum 3. Tag Meldung beim Vorsitzenden des zuständigen Imkervereins, bei Verdacht einer strafbaren Handlung gilt diese Frist auch für eine Meldung bei der Polizei.
- bis zum Ablauf von 3 Monaten ist der Schaden mit all seinen Unterlagen über den Verantwortlichen für Versicherungsfragen des Landesverbandes (K. Key) bei unserer Versicherung Firma Gaede & Glauerdt anzuzeigen.
- Eine Verlängerung der Frist auf maximal 6 Monate ist möglich, wenn innerhalb der drei
Monate ein entsprechender Antrag mit Begründung durch die Firma Gaede & Glauerdt
statt gegeben wurde.
Imker bis 25 Bienenvölker können sich freiwillig gegen Unfälle versichern, ab 26. Volk Pflicht. Für Nebenerwerbs- und Berufsimker Pflicht.